Erwägungsgrund 23 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Dieser Beschluss sollte für einen begrenzten Zeitraum, namentlich nur bis nach der Tagung des ICAO-Rates im Anschluss an die 42. Versammlung der ICAO gelten.…
Erwägungsgrund 12 32026R1881VERORDNUNG (EU) 2026/1881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission hat am 19. Dezember 2025 vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/1232 um zwei Jahre, bis zum 3. April 2028, zu verlängern. Da…
Erwägungsgrund 5 32025R2014VERORDNUNG (EU) 2025/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/823 über besondere Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
Daher sollte die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2024/823 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32026D2145BESCHLUSS (EU) 2026/2145 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1875 über den im Namen der Europäischen Union bei den jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich zur Einigung auf zulässige Gesamtfangmengen zu vertretenden Standpunkt
Der Beschluss (EU) 2021/1875 gilt bis zum 30. Juni 2027. Es ist daher angezeigt, seine Geltungsdauer in Bezug auf den Standpunkt, der im Namen der Union bei den…
Erwägungsgrund 4 32022R2514VERORDNUNG (EU) 2022/2514 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer
Damit die Kommission ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit endgültig festlegen kann und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiter kleine…
Art. 3 32021D1875BESCHLUSS (EU) 2021/1875 DES RATES vom 22. Oktober 2021 über den im Namen der Union bei den jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich zur Einigung auf zulässige Gesamtfangmengen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2027. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine…