Erwägungsgrund 5 32020R1474VERORDNUNG (EU) 2020/1474 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer und einer befristeten Ausnahmeregelung für Unternehmen in Schwierigkeiten zur Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)
Deshalb sollte die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 um drei Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, verlängert werden.
Erwägungsgrund 5 32020R0972VERORDNUNG (EU) 2020/972 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Folglich sollte die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) Nr. 1407/2013 und (EU) Nr. 651/2014 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Erwägungsgrund 12 32024R0823VERORDNUNG (EU) 2024/823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2024 über besondere Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete (kodifizierter Text)
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2025 zu begrenzen —
Erwägungsgrund 2 32023R1315VERORDNUNG (EU) 2023/1315 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die Umsetzung der mit der vorliegenden Verordnung vorgenommenen Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu…
Erwägungsgrund 4 32018R1923VERORDNUNG (EU) 2018/1923 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 sollte somit um zwei Jahre verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32023R2663VERORDNUNG (EU) 2023/2663 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sollte für die Zeit sorgen, die der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Annahme der…