Erwägungsgrund 2 32025D2630
Damit die Grundsätze und Bedingungen für bestimmte DAWI so gestaltet sind, dass diese Aufgaben erfüllt werden können, ist möglicherweise eine finanzielle Unterstützung des Staates erforderlich, um die sich aus gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergebenden spezifischen Kosten ganz oder teilweise zu decken. Im Einklang mit Artikel 345 AEUV ist es unerheblich, ob solche DAWI von öffentlichen oder privaten Unternehmen erbracht werden.