Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass die Kriterien des Artikels 106 Absatz 2 AEUV eingehalten werden, sollten die Voraussetzungen und Anforderungen genauer festgelegt werden, die im Hinblick auf die Betrauung mit DAWI zu erfüllen sind. Die Höhe der Ausgleichsleistungen kann nur dann ordnungsgemäß berechnet und überprüft werden, wenn die dem Unternehmen übertragenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und alle dem Staat obliegenden Verpflichtungen in einem oder mehreren Betrauungsakten der zuständigen Behörde im betreffenden Mitgliedstaat klar festgelegt sind. Die Form des Instruments kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden, es müssen jedoch zumindest die betreffenden Unternehmen, der genaue Gegenstand und die genaue Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sowie gegebenenfalls das abzudeckende Gebiet, etwaige ausschließliche oder besondere Rechte und die Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und die Parameter zur Bestimmung der Ausgleichsleistungen sowie zur Vermeidung und Rückforderung einer etwaigen Überkompensation festgelegt sein.
Staatlichen Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI können nur dann als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, wenn sie…
Ein Unternehmen kann mit der Erbringung mehrerer DAWI betraut werden und für jede dieser DAWI Ausgleichsleistungen bis zu der allgemeinen Obergrenze erhalten.…
Wenn die Höhe der Ausgleichsleistungen nach Absatz 1 Buchstabe a während des Betrauungszeitraums schwankt, ist der jährliche Betrag als Durchschnitt der…
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beeinträchtigen begrenzte Ausgleichsleistungen für Unternehmen, die mit der Erbringung von DAWI betraut sind, die…
Neben diesem Beschluss sind drei weitere Instrumente für die Anwendung der Beihilfevorschriften auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI von…
Die zu berücksichtigenden Nettokosten sollten berechnet werden als die Differenz zwischen den in Verbindung mit der Erbringung der DAWI anfallenden Kosten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.