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Der Entwurf des Übereinkommens sieht vor, dass die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine die zweite Komponente des internationalen Schadensersatzmechanismus darstellt und die Nachfolge des Schadensregisters für die Ukraine antreten soll; so bald wie möglich nach dessen Einrichtung soll die Arbeit des Registers auf die Kommission für Entschädigungsansprüche übertragen werden. Im Entwurf des Übereinkommens wird ferner anerkannt, dass die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine als dritte Komponente einen künftigen Schadensersatzfonds enthalten kann, dessen Mandat die Zahlung von Schadensersatz für Sach- und Personenschäden wäre, die infolge der in der Ukraine begangenen oder gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation entstanden sind.
In der dritten Verhandlungsrunde im Juli 2025 beschloss der INC, das Internationale Instrument zur Einrichtung einer Schadensersatzkommission für die Ukraine in…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Das Sekretariat des Registers hat einen Vorentwurf eines internationalen Instruments für die Einrichtung einer Internationalen Kommission für…
Um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Einrichtung eines internationalen Mechanismus für die Leistung von Reparationen für Schäden,…
Die Union ist fest entschlossen, sicherzustellen, dass die Russische Föderation die rechtlichen Folgen ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen gegen die Ukraine…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkannte an, dass in Zusammenarbeit mit der Ukraine ein internationaler Mechanismus zur Wiedergutmachung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.