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Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine an. Wie in dieser Entschließung dargelegt, stellt die Einrichtung eines Schadensregisters einen ersten Schritt bei der Einrichtung eines internationalen Schadensersatzmechanismus dar, der eine Schadensersatzkommission und einen Schadensersatzfonds umfassen kann. Dementsprechend wird in der Entschließung CM/Res(2023)3 anerkannt, dass das Schadensregister, einschließlich seiner digitalen Plattform mit allen darin erfassten Daten über Schadensersatzansprüche und Beweismaterial, eine zentrale Komponente eines künftigen Schadensersatzmechanismus darstellen soll, der durch ein gesondertes internationales Instrument in Zusammenarbeit mit der Ukraine und einschlägigen internationalen Organisationen und Gremien eingerichtet werden soll.
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Am 12. Mai 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Entschließung zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der…
Um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Einrichtung eines internationalen Mechanismus für die Leistung von Reparationen für Schäden,…
Der Entwurf des Übereinkommens sieht vor, dass die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine die zweite Komponente des internationalen…
Am 14. November 2022 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) eine Resolution angenommen, in der anerkannt wird, dass in Zusammenarbeit mit der…
Am 14. November 2022 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution A/RES/ES-11/5, in der sie anerkannte, dass die Russische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.