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Das Übereinkommen sieht vor, dass die Schadensersatzkommission die zweite Komponente eines internationalen Schadensersatzmechanismus darstellt und dass die Schadensersatzkommission die Nachfolge des Schadensregisters antreten soll, das mit der Entschließung CM/Res(2023)3 des Ministerkomitees des Europarats vom 12. Mai 2023 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (im Folgenden „Schadensregister“) eingerichtet wurde. Die Arbeit des Schadensregisters wird der Schadensersatzkommission so bald wie möglich nach dessen Einrichtung übertragen. Das Übereinkommen sieht ferner vor, dass die dritte Komponente des internationalen Schadensersatzmechanismus auch einen künftigen Schadensersatzfonds enthalten könnte, dessen Mandat die Zahlung von Schadensersatz für Sach- und Personenschäden wäre, die infolge der in der Ukraine begangenen oder gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation entstanden sind.
Der Entwurf des Übereinkommens sieht vor, dass die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine die zweite Komponente des internationalen…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Einrichtung eines internationalen Mechanismus für die Leistung von Reparationen für Schäden,…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Am 12. Mai 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Entschließung zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der…
In der dritten Verhandlungsrunde im Juli 2025 beschloss der INC, das Internationale Instrument zur Einrichtung einer Schadensersatzkommission für die Ukraine in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.