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Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die Mittel für Initiativen und Einrichtungen, die an der Unterstützung und Durchsetzung der internationalen Gerichtsbarkeit in der Ukraine beteiligt sind, bereitstellt. Dies umfasst unter anderem den Finanzbeitrag der Union zum Schadensregister.
Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die unter…
Am 29. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine angenommen, mit der…
Am 29. Februar 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates die Ukraine-Fazilität eingerichtet — ein außerordentliches…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
Aufgrund des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine herrscht wieder Krieg auf europäischem Boden. Die Union wird die Ukraine weiterhin so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.