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Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die unter anderem die Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Initiativen und Einrichtungen schuf, die an der Unterstützung und Durchsetzung der internationalen Gerichtsbarkeit in der Ukraine beteiligt sind, etwa für den Finanzbeitrag der Union zum Register.
Mit dieser Verordnung wird die Fazilität für die Ukraine (im Folgenden „Fazilität“) für den Zeitraum 2024-2027 eingerichtet. In dieser Verordnung werden die…
Am 29. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine angenommen, mit der…
Am 29. Februar 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates die Ukraine-Fazilität eingerichtet — ein außerordentliches…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
Aufgrund des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine herrscht wieder Krieg auf europäischem Boden. Die Union wird die Ukraine weiterhin so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.