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Am 29. Februar 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates die Ukraine-Fazilität eingerichtet — ein außerordentliches mittelfristiges Instrument, in dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt und durch das für Koordinierung und Effizienz gesorgt wird (im Folgenden „Ukraine-Fazilität“). Im Zeitraum 2024 bis 2027 trägt die Ukraine-Fazilität dazu bei, den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes zu fördern und die Reformanstrengungen der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen. Mit der Ukraine-Fazilität wurde die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin finanziell zu unterstützen, mit konkreten Maßnahmen untermauert.
Mit dieser Verordnung wird die Fazilität für die Ukraine (im Folgenden „Fazilität“) für den Zeitraum 2024-2027 eingerichtet. In dieser Verordnung werden die…
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, ein einziges außerordentliches mittelfristiges Instrument zu schaffen, in dem die bilaterale Unterstützung der Union…
Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die unter…
Am 29. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine angenommen, mit der…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.