Erwägungsgrund 3 32025D0332
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.