Erwägungsgrund 1 32025D0332
Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen.
Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen.