Erwägungsgrund 6 32025D0334
Am 21. Januar 2025 ist das PSK ferner übereingekommen, dass EUNAVFOR ASPIDES zur Gewährleistung der maritimen Lageerfassung im Operationsgebiet zusätzlich zu den zum Schutz von Schiffen erforderlichen Daten Informationen über Waffenhandel und Schattenflotten erheben sollte, um diese Informationen gegebenenfalls mit Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auszutauschen.