Erwägungsgrund 2 32025D0377
Am 8. November 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.