Erwägungsgrund 8 32023D0252BESCHLUSS (GASP) 2023/252 DES RATES vom 4. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Zudem ist es angezeigt, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen.
Erwägungsgrund 8 32025D0388BESCHLUSS (GASP) 2025/388 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Es ist angezeigt, eine technische Änderung aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass die Bestimmung des Beschlusses 2014/145/GASP zu Dokumenten im Besitz der…
Erwägungsgrund 20 32023D0434BESCHLUSS (GASP) 2023/434 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Es ist außerdem angezeigt, bestimmte Ausnahmen oder Abweichungen im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen einzuführen oder zu verlängern sowie bestimmte…
Erwägungsgrund 17 32022D2478BESCHLUSS (GASP) 2022/2478 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Es ist außerdem angezeigt, bestimmte Ausnahmen oder Abweichungen im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen einzuführen oder zu verlängern sowie bestimmte…
Erwägungsgrund 3 32025D0437BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Protokoll 4 sollte daher entsprechend geändert werden.