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Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung in Belarus von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten unter bestimmten Bedingungen einzuführen, wenn dies für Tätigkeiten der Zivilgesellschaft und der Medien erforderlich sind, die Demokratie, Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit in Belarus direkt fördern.
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 auch eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der…
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, ist es angebracht, eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung und…
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 auch eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es angemessen, es zu verbieten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere an Belarus…
für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erforderlich ist.
für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erforderlich ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.