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Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, ist es angebracht, eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung und der Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an bzw. nach Russland unter bestimmten Bedingungen einzuführen, wenn sie für Tätigkeiten der Zivilgesellschaft und der Medien genutzt werden, die Demokratie, Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit in Russland direkt fördern.
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 auch eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der…
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung in Belarus von auf eine amtliche…
Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 auch eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der…
Es ist angezeigt, Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die das russische…
Um den Zugang zur Justiz zu gewährleisten, ist es ferner angebracht, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, Transaktionen mit russischen öffentlichen…
Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.