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Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass die Benennungskriterien für die Benennung von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die dem Einfrieren ihrer Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen sowie dem Verbot der Zurverfügungstellung dieser Gelder und wirtschaftlichen unterliegen, dahin gehend geändert werden sollten, dass die Anwendung gezielter restriktiver Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ermöglicht wird, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren.
Der Beschluss 2012/642/GASP sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen benannter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor und…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und das Verbot der Bereitstellung…
Angesichts der ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass die Benennungskriterien im Beschluss 2012/642/GASP geändert werden sollten, um die Anwendung…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die restriktiven Maßnahmen…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass die Kriterien für die Benennung dahin gehend geändert werden sollten, dass Personen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.