Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2012/642/GASP sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen benannter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor und verbietet die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen, Organisationen und Einrichtungen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird ein zusätzliches Kriterium für die Aufnahme in die Liste eingeführt, das für Personen gilt, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren.
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird ein weiteres Kriterium für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen,…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates zur Umsetzung des Beschlusses 2012/642/GASP sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates , mit der der Beschluss 2012/642/GASP umgesetzt wird, sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/388 werden auch zwei weitere Kriterien für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/963 werden zusätzliche Maßnahmen eingeführt, u. a. zur Änderung der Kriterien für die einzelnen Benennungen in den Listen zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.