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Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben oder die vom Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen, oder von bzw. an Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Beschränkungen unterliegenden Gütern, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erleichtern.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates zur Umsetzung des Beschlusses 2012/642/GASP sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates , mit der der Beschluss 2012/642/GASP umgesetzt wird, sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und von wirtschaftlichen Ressourcen vor und verbietet die Bereitstellung von Geldern…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus sieht vor, dass Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.