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Es ist erforderlich, eine Ausnahmeregelung für den Verkauf, die Lieferung, die Weiterleitung oder die Ausfuhr bestimmter Erdölerzeugnisse, die aus über Pipelines eingeführtem Rohöl gewonnen werden, aus der Slowakei nach Ungarn oder von Ungarn in die Slowakei vorzusehen, um die Versorgungssicherheit dieser Binnenländer zu gewährleisten.
Der Beschluss (GASP) 2025/394 sieht eine Ausnahmeregelung für den Verkauf, die Lieferung, die Weiterleitung oder die Ausfuhr bestimmter in Anhang XXXI der…
In Artikel 4o Absatz 8 wird folgender Unterabsatz angefügt: Ab dem 25. Februar 2025 können die zuständigen Behörden der Slowakei und Ungarns abweichend von den…
Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere…
Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere…
In Artikel 3m Absatz 8 wird folgender Unterabsatz angefügt: Ab dem 25. Februar 2025 können die zuständigen Behörden der Slowakei und Ungarns abweichend von den…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.