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Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Erdöl. Es ist angebracht, ein Verbot der vorübergehenden Verwahrung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen in der Union einzuführen, unabhängig vom Kaufpreis des Öls und vom endgültigen Bestimmungsort dieser Erzeugnisse. Ein solches Verbot wird zusätzliche Kosten für die Beförderung von russischem Öl verursachen und damit die Einnahmen Russlands verringern. Dieses Verbot berührt nicht den Geltungsbereich anderer Einfuhrverbote gemäß dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates .
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Erdöl. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird ein Verbot der vorübergehenden…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Verbot verhängt, Erdölerzeugnisse, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden, unmittelbar oder…
Es ist angezeigt, das Verbot zu verhängen, Erdölerzeugnisse, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen,…
Die Einfuhr, der Kauf oder das Verbringen in Mitgliedstaaten von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland sollte verboten werden. Darüber hinaus…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt…
Um die Einnahmen Russlands aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe weiter zu schmälern, die Kosten der rechtswidrigen Handlungen Russlands in der Ukraine zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.