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Die Einfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand über Pipelines (im Folgenden „Pipelinegas“), das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, wird verboten, es sei denn, eine der vorübergehenden Ausnahmen nach Artikel 4 findet Anwendung.
Die Einfuhr von LNG, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat, direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird oder aus Erdgas in gasförmigem Zustand stammt, das in der Russischen Föderation gewonnen wurde, wird verboten, es sei denn, eine der vorübergehenden Ausnahmen nach Artikel 4 findet Anwendung. Dieses Verbot gilt auch für LNG, das in Mischungen enthalten ist und seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird oder das aus in der Russischen Föderation gefördertem Erdgas in gasförmigem Zustand gewonnen wird.
Mit dieser Verordnung wird ein eindeutiges rechtliches Verbot der Einfuhr von russischem Erdgas eingeführt; dieser souveräne Rechtsakt der Union ist außerhalb…
ein schrittweises Verbot der Einfuhr von Erdgas aus der Russischen Föderation;
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder…
Es ist verboten, Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, unmittelbar oder mittelbar über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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