Art. 12 32025D0404
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter regelmäßig Bericht. Der Sonderbeauftragte erstattet auch dem PSK und erforderlichenfalls den Arbeitsgruppen des Rates regelmäßig Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Nach Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte in die Unterrichtung des Europäischen Parlaments einbezogen werden.