Art. 12 32025D0144
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter regelmäßig Bericht. Er erstattet auch dem PSK und erforderlichenfalls den Arbeitsgruppen des Rates regelmäßig Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Nach Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte in die Unterrichtung des Europäischen Parlaments einbezogen werden.