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Um die in Artikel 2 genannten politischen Ziele zu erreichen, umfasst das Mandat folgende Aufgaben:
Förderung der Gesamtkoordinierung der Politik der Union in Zentralasien und trägt dazu bei, die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union in der Region zu gewährleisten;
Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Union für eine stärkere Partnerschaft mit Zentralasien, die durch einschlägige Schlussfolgerungen des Rates und aufeinander folgende Zwischenberichte über die Umsetzung der Strategie der Union zu Zentralasien und des Gemeinsamen Fahrplans für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien ergänzt wird;
Abgabe von Empfehlungen aus und erstattet den zuständigen Ratsgremien regelmäßig Bericht;
Unterstützung des Rates bei der weiteren Ausgestaltung einer umfassenden Politik gegenüber Zentralasien;
Unterstützung der regelmäßigen Organisation politischer Treffen auf hoher Ebene zwischen der Union und Ländern Zentralasiens;
Verfolgung der politischen Entwicklungen in Zentralasien aufmerksam, indem er enge Kontakte zu den Regierungen, den Parlamenten, der Justiz, der Zivilgesellschaft und den Massenmedien aufbaut und pflegt;
Ermutigung von Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan, bei regionalen Fragen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten;
Ausbau von angemessenen Kontakten und einer angemessenen Zusammenarbeit mit den wichtigsten interessierten Akteuren in der Region und allen einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen auf, unter Berücksichtigung der wachsenden Präsenz von Drittländern in der Region;
Beitrag in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der Union in der Region, einschließlich der Leitlinien der Union zu den Menschenrechten, und insbesondere der Leitlinien der Union zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte sowie der Leitlinien der Union betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen ihrer Diskriminierung, und zur Umsetzung der Politik der Union hinsichtlich der Resolution des VN-Sicherheitsrats 1325 (2000) bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit, auch durch Verfolgung der diesbezüglichen Entwicklungen sowie durch einschlägige Berichterstattung und durch Abgabe entsprechender Empfehlungen;
Beitrag in enger Zusammenarbeit mit der OSZE und den VN zur Prävention und Lösung von Konflikten, durch den Aufbau von Kontakten zu den Behörden und anderen lokalen Akteuren, wie etwa Nichtregierungsorganisationen, politischen Parteien, Minderheiten, Religionsgemeinschaften und deren obersten Vertretern;
Beiträge zur Formulierung der Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Bezug auf Zentralasien in Bezug auf: die Konnektivität, einschließlich der Global-Gateway-Strategie, die Energieversorgungssicherheit, die Grenzsicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität, einschließlich der Drogenkriminalität und des Menschenhandels, und die Wasserwirtschaft, die Umwelt und den Klimawandel;
Förderung der regionalen Sicherheit in Zentralasien im breiteren geopolitischen Kontext, einschließlich des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Entwicklungen in Afghanistan;
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Demarchen der Union gegenüber den Ländern Zentralasiens, auch in Bezug auf die Verhinderung der Umgehung restriktiver Maßnahmen;
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Demarchen der Union gegenüber den Ländern Zentralasiens in Bezug auf die Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit von Mitgliedstaaten, auch im Rahmen aller internationalen und regionalen Foren.
Der Sonderbeauftragte unterstützt die Arbeit des Hohen Vertreters und behält alle Aktivitäten der Union in der Region im Blick.
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