Erwägungsgrund 5 32025D0404
Ein neuer Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Zentralasien sollte für einen Zeitraum von 24 Monaten ernannt werden.
Ein neuer Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Zentralasien sollte für einen Zeitraum von 24 Monaten ernannt werden.