Erwägungsgrund 3 32025D0426
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens (im Folgenden „Abkommen“) wurden erfolgreich abgeschlossen, und der Wortlaut des Abkommens wurde am 18. Oktober 2024 paraphiert.