Erwägungsgrund 4 32025D0426
Das Abkommen begründet Kooperationsbeziehungen zwischen Europol und den zuständigen Behörden Brasiliens und ermöglicht die Übermittlung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten zwischen diesen Behörden, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Union und ihrer Bürger zu schützen.