Erwägungsgrund 9 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit und Emissionsprüfung zu verbessern, müssen zwei neue UN-Regelungen über die Zulassung von…
Erwägungsgrund 8 32022D2200BESCHLUSS (EU) 2022/2200 DES RATES vom 8. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 24, 34, 43, 48, 67, 83, 90, 118, 125, 127, 129, 149, 151, 158, 159, 161, 162 und 163, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über ungeschützte Verkehrsteilnehmer im vorderen und seitlichen Nahbereich, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer direkten Sicht und zu einem Vorschlag für eine Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.1 zu vertretenden Standpunkt
Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, die Fahrzeugsicherheit zu verbessern und die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu verringern, müssen eine…
Erwägungsgrund 8 32024D1253BESCHLUSS (EU) 2024/1253 DES RATES vom 12. Juni 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 13, 16, 24, 41, 49, 51, 54, 75, 78, 79, 83, 85, 94, 95, 101, 109, 110, 117, 127, 129, 134, 135, 137, 153 und 155, sowie zu einem Vorschlag für eine Änderung von UN-GTR Nr. 13 und einem Vorschlag für eine neue UN-GTR zur Messung von Bremsemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen im Prüfstand zu vertretenden Standpunkt
Um den technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu senken, müssen eine neue UN-Regelung zu globalen Emissionen im praktischen…
Erwägungsgrund 8 32022D0387BESCHLUSS (EU) 2022/387 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 9, 10, 13, 39, 46, 51, 53, 55, 63, 78, 79, 90, 107, 108, 109, 116, 117, 121, 125, 141, 142, 148, 149, 152, 154, 155, 160, 161, 162 und 163, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu Spikereifen, den Vorschlag für eine neue globale technischen Regelung der UN zur Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien für Elektrofahrzeuge, die Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5, den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung von Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 und den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung einer neuen globalen technischen Regelung der UN zu Bremspartikelemissionen zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern, müssen eine neue UN-Regelung…
Erwägungsgrund 4 32022R1379VERORDNUNG (EU) 2022/1379 DER KOMMISSION vom 5. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von mittelschweren und schweren Lastkraftwagen und schweren Bussen sowie der Einbeziehung von Elektrofahrzeugen und anderen neuen Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Um künftige Technologien angemessen zu berücksichtigen, müssen zusätzliche Anforderungen für neue Technologien, z. B. Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit reinem…
Erwägungsgrund 20 32009R0595Zur Ankurbelung des Markts für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge sollte die Kommission unbeschadet der Durchführung virtueller und realer Prüfungen…