Art. 8 32023D2682BESCHLUSS (GASP) 2023/2682 DES RATES vom 27. November 2023 für eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der militärischen Akteure und der Seestreitkräfte der Küstenstaaten, die an Einsätzen zur maritimen Sicherheit im Golf von Guinea beteiligt sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D0232BESCHLUSS (GASP) 2026/232 DES RATES vom 29. Januar 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Armenien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2356BESCHLUSS (GASP) 2022/2356 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.