Erwägungsgrund 3 32025D0451
Am 18. Dezember 2023 erließ die EBA Leitlinien zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich Diversitätsstrategien und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2023/08). Die Leitlinien bestimmen das Verfahren für die Bildung einer repräsentativen Stichprobe von Instituten und legen für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans die Informationen fest, die den zuständigen Behörden und durch die zuständigen Behörden der EBA zu übermitteln sind, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 offengelegten Informationen. Für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf Ebene des Leitungsorgans sind in den Leitlinien auch die Informationen festgelegt, die den zuständigen Behörden und durch die zuständigen Behörden der EBA gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU zu übermitteln sind.