Art. 3 32025D0451BESCHLUSS (EU) 2025/451 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/461 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis sowie über Personen mit hohem Einkommen zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2) (EZB/2025/7)
Dieser Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 10 32024D0461BESCHLUSS (EU) 2024/461 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2024 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebillligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis, Personen mit hohem Einkommen sowie über Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2)
Dieser Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 9 32023D1681BESCHLUSS (EU) 2023/1681 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (Neufassung)
Der vorliegende Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 10 32023D1680BESCHLUSS (EU) 2023/1680 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 zur Meldung von Finanzierungsplänen von beaufsichtigten Unternehmen durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank (EZB/2023/19) (Neufassung)
Der vorliegende Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 3 32025D0673BESCHLUSS (EU) 2025/673 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/1681 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (EZB/2025/10)
Dieser Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.