Erwägungsgrund 1 32024D2997BESCHLUSS (EU) 2024/2997 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 28. November 2024 zur Ernennung der Kommission
Die Amtszeit der Europäischen Kommission, die mit dem Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates ernannt wurde, ist am 31. Oktober 2024 abgelaufen.
Erwägungsgrund 1 32024D2517BESCHLUSS (EU) 2024/2517 DES RATES — im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission — vom 19. September 2024 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt
Das Mandat der durch den Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates ernannten Kommission endet am 31. Oktober 2024.
Art. 4 Abs. 1 32014D0113BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. März 2014 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG (2014/113/EU)
Die Mitglieder des Ausschusses werden für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Nach Ablauf dieser drei Jahre bleiben die Ausschussmitglieder so lange im Amt,…
Erwägungsgrund 4 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 5 des Abkommens gilt das Abkommen bis zum 31. März 2023. Der Gemischte Ausschuss ist jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens…
Erwägungsgrund 3 32023D0133BESCHLUSS (EU) 2023/133 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 vorgesehenen Auswahlausschusses
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2018/1275 des Rates endete die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses am 9. Oktober 2022. Daher sollten…
Erwägungsgrund 1 32024D1168BESCHLUSS (EU) 2024/1168 DES RATES vom 12. April 2024 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Die Amtszeit von Herrn Pietro RUSSO ist am 29. Februar 2024 abgelaufen.