Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des genannten Beschlusses beträgt die Amtszeit eines Mitglieds drei Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Dieser Beschluss wird drei Jahre nach Errichtung des Amtes überprüft.
Dieser Beschluss gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag seiner Annahme.
Die Ermächtigung gemäß Absatz 1 gilt für die Dauer der zugewiesenen Aufgaben, für die die Ermächtigung erteilt wird, und sie hat eine maximale Geltungsdauer von…
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate…
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach seinem…
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarungoder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.