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Die Kommission sollte daher auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten die Mitglieder des Ausschusses für einen Zeitraum von drei Jahren ernennen.
Mit dem Beschluss 2019/C 63/05 vom 14. Februar 2019 ernannte die Kommission acht Mitglieder des Ausschusses für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Jeder Mitgliedstaat ernennt, nach Konsultation des Verwaltungsrates, für einen verlängerbaren Zeitraum von drei Jahren ein Mitglied und ein stellvertretendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.