Erwägungsgrund 1 32025D0479
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/1639 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“) — vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 25. Juni 2024 unterzeichnet.