Erwägungsgrund 11 32026D1522BESCHLUSS (EU) 2026/1522 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 11 32025D0866BESCHLUSS (EU) 2025/866 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission, die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 8 32026D1950BESCHLUSS (EU) 2026/1950 DES RATES vom 10. Juli 2026 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die im Abkommen vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 6 32025D0479BESCHLUSS (EU) 2025/479 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 22 Absatz 1 der Vereinbarung vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 4 32025D0633BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikationen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vornehmen —
Erwägungsgrund 8 32025D0851BESCHLUSS (EU) 2025/851 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehenen Notifizierungen vornehmen —