Erwägungsgrund 2 32025D0051
Der KEDO-Exekutivrat wird voraussichtlich beschließen, die KEDO über den 31. Mai 2024 hinaus als zwischenstaatliche Einrichtung weiterzuführen.
Der KEDO-Exekutivrat wird voraussichtlich beschließen, die KEDO über den 31. Mai 2024 hinaus als zwischenstaatliche Einrichtung weiterzuführen.