Beschluss (EU) 2019/52 des Rates vom 20. Dezember 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Änderung des bestehenden Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und zur Änderung der bestehenden Zollregelung für andere Geflügelteile, wie in Anhang I-A zu Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits festgelegt
Es sollten daher Verhandlungen aufgenommen werden, um eine Vereinbarung zur Änderung des Assoziierungsabkommens bezüglich des Umfangs des Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und der Wiedereinführung des Meistbegüngstigungszollsatzes für Importe aus der Ukraine, die über dieses Zollkontingent hinausgehen, zu schließen —
Erwägungsgrund 4 32019D0052
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