Art. 1 Abs. 2 32021D1345Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32025D0667BESCHLUSS (EU) 2025/667 DES RATES vom 27. März 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Kasachstan über ein Abkommen zur Erleichterung der Erteilung von Visa
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32025D0538BESCHLUSS (EU) 2025/538 DES RATES vom 11. März 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen mit Island, in dem die Regeln für die Teilnahme Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union and am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu staatlichen Diensten festgelegt werden
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32025D2381BESCHLUSS (EU) 2025/2381 DES RATES vom 13. November 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.