Art. 1 Abs. 1 Buchst. b 32025D0519Die Niederlande haben die absehbaren Auswirkungen von Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms an der Quelle durch autonome Flottenerneuerung gemäß Artikel 5…
Erwägungsgrund 16 32025D0519Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die der Luftfahrtsektor bereits angekündigt hatte oder voraussichtlich ergreifen wird, unabhängig etwaiger Anforderungen der…
Erwägungsgrund 17 32025D0519Um das Lärmminderungsziel bis November 2025 zu erreichen, sehen die niederländischen Behörden die folgende Maßnahmen als erforderlich an: — Einsatz leiserer…
Art. 5 Abs. 3 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei der Ergreifung von Lärmminderungsmaßnahmen die folgende Kombination möglicher Maßnahmen in die Überlegungen…
Erwägungsgrund 4 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Nachdem aufgrund der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die…