Beschluss (EU) 2025/521 des Rates vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Libanon ist eines der 19 an der PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind (im Folgenden „PRIMA-Abkommen“). Das PRIMA-Abkommen soll in Kraft bleiben, solange der Beschluss (EU) 2017/1324 in Kraft ist.
Erwägungsgrund 2 32025D0521
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