Beschluss (EU) 2025/521 des Rates vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 zu verlängert und vorgesehen, dass Libanon vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des PRIMA-Abkommens weiterhin an der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ teilnimmt.
Erwägungsgrund 3 32025D0521
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