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Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts wird durch das UNIDIR gewährleistet.
Das UNIDIR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin wahr. Hierfür trifft die Hohe Vertreterin die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNIDIR.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Projekts übernimmt das UNIDIR, das diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters…
UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR.
Das UNIDIR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) zuständig.
Das UNIDIR führt die Projekte im Zusammenhang mit den in Artikel 2 genannten spezifischen Zielen unter der Verantwortung des Hohen Vertreters durch. Hierfür…
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.