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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts wird durch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) gewährleistet.
UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hohe Vertreter) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) zuständig.
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „ Hoher Vertreter“ genannt) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts wird durch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.