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Dem Beitritt des Königreichs Tonga zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2 durch das Königreich Tonga zugestimmt werden —
Dem Beitritt des Königreichs Tonga zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits…
Dem Beitritt Tuvalus zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2…
Dem Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2…
Dem Beitritt der Salomonen zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80…
Dem Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2…
Dem Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.