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Für die Zwecke der vorläufigen Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Union und Niue nimmt die Kommission die in Artikel 76 Absatz 3 des Interims-Partnerschaftsabkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Die Union und Niue wenden das Interims-Partnerschaftsabkommen zehn Tage nachdem sie nach Absatz 1 einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schriftlich notifiziert haben vorläufig an.
In Artikel 76 Absatz 3 des Interims-Partnerschaftsabkommens ist vorgesehen, dass die Union und Niue das Interims-Partnerschaftsabkommen zehn Tage nachdem sie…
Die Union und Vanuatu wenden das Interims-Partnerschaftsabkommen 10 Tage nachdem sie einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren gemäß Artikel…
Die Kommission notifiziert den anderen Vertragsparteien des Interims-Partnerschaftsabkommens sowie Niue im Namen der Union die Zustimmung der Union zum Beitritt…
Gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Interims-Partnerschaftsabkommens wenden die Union und Vanuatu das Interims-Partnerschaftsabkommen 10 Tage nachdem sie einander den…
Die Union und Tuvalu wenden das Interims-Partnerschaftsabkommen 10 Tage nachdem sie nach Absatz 1 dieses Artikels einander den Abschluss der hierfür…
Für die Zwecke der vorläufigen Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Union und dem Königreich Tonga nimmt die Kommission die in Artikel 76…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.