Erwägungsgrund 3 32025D0542
Es ist angezeigt, den im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer zu Änderungen an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich und geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen.