Erwägungsgrund 8 32025D0554
Island und Norwegen sollten ab dem 1. September 2024 an den Programmausschüssen, Arbeitsgruppen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen der GOVSATCOM-Komponente und des Programms für sichere Konnektivität beteiligt werden, unabhängig davon, wann dieser Beschluss angenommen wird, oder ob die Erfüllung der gegebenenfalls vorhandenen verfassungsrechtlichen Anforderungen für diesen Beschluss nach dem 10. Juli 2025 mitgeteilt wird.